Wie ja jeder von uns mitbekommen hat, ist in Deutschland der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16% auf 19% gestiegen. Perfide ist diese Erhöhung, wenn sie rückwirkend wirkt, also in allen Fällen von Dauerschuldverhältnissen. Diese gelten nämlich vor dem Gesetz als am letzten Tag ihrer Gültigkeit als erbracht. Hat man also eine Rechnung über z. B. Hosting einer Website im Mai 2006 für den Zeitraum 05.06 – 04.07 erhalten, wurde diese damals mit 16% fakturiert. Da dieses Schuldverhältnis aber erst 2007 endet, gilt die Leistung als 2007 erbracht, muss also mit 19% nachfakturiert werden. Immerhin erlaubt “Vater Staat” ausnahmsweise die Splittung dieser Leistungen per Jahreswechsel, d. h. der bereits 2006 erbrachte Anteil darf weiterhin mit 16% fakturiert werden, nur für den 2007er Anteil müssen 19% an die Bundesrepublik Deutschland abgeführt werden.
Der Unternehmer hat in einem solchen Fall zwei Möglichkeiten, wie er damit umgeht: Er könnte alles beim Alten lassen und zahlt die Differenz zwischen 16% und 19% für das Jahr 2007 aus der eigenen Tasche. Oder aber er schreibt seinen Kunden neue Rechnungen und belastet den Differenzbetrag nach.
Der kluge Unternehmer würde ökonomisch denken und das jeweils geringere Übel nehmen: Bei Beträgen, für die der Verwaltungsaufwand (z. B. Versandkosten, Inkassokosten) höher als der Differenzbetrag ist, wird dieser Unternehmer die drei Prozentpunkte aus eigener Tasche zahlen und den Kunden in Ruhe lassen. Nur bei deutlich höheren Beträgen würde der Kunde nachbelastet werden (was im Übrigen nichteinmal zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Kunden führt, außerdem kann der Kunde der Rechnung in den meisten Fällen auch nicht widersprechen, wenn diese vor Bekanntgabe der Umsatzsteuererhöhung erstellt wurde).
1&1 scheint nicht zur Gruppe der klugen Unternehmen zu gehören. (weiterlesen…)