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Andreas Pothe Blog


Archiv der Kategorie ‘Amtsschimmel‘

Die Entdeckung der Langsamkeit

Sonntag, den 30. Mai 2010

Der Staat zwingt uns Steuerbürger, sofern ein Gewerbebetrieb besteht, zur elektronischen Abgabe diverserster Steuererklärungen. Dazu gibt es die “Elster”-Software. Ein tolles Ding. Die Einreichung der Einkommensteuererklärung mit Elster dauert unter Windows 7 mal eben locker flockige 45 Minuten nur für die Datenübertragung!

Und auch das Update auf die neueste Programmversion braucht etwas länger als üblich. Nachfolgend ein Screenshot – man könnte meinen, der Rechner sei mit altem, analogem Modem angeschlossen – doch das ist falsch: Es handelt sich um einen VDSL-Anschluss mit 50 MBit/s, und gehört damit zu den schnellsten Internetanschlüssen in Deutschland, die auch für Privatpersonen und kleine Selbstständige erhältlich und bezahlbar ist.

Am 17.09.2009 ist der OptOutDay

Mittwoch, den 5. August 2009

ood09Vor ein paar Tagen schrieb ich hier von einer frühen Ankündigung für den OptOutDay, danach begannen die Planungen für dieses bundesweite Event. Seit gestern ist es nun offiziell und überall habe ich diesen Termin mit promoted, nur mein eigenes Blog habe ich vergessen :-(

Worum geht es?

Wussten Sie, dass Meldebehörden Ihre Daten weitergeben dürfen?

Wussten Sie, dass Sie dagegen Widerspruch einlegen können?

Wussten Sie nicht? Dann machen Sie mit beim OptOutDay.

Wir tragen uns gemeinsam bei unseren regionalen Meldebehörden aus den offenen Listen aus, um ein Zeichen zu setzen. Warum wir diesen Schritt gehen?

Meldebehörden haben das Recht, persönliche Daten, wie zum Beispiel Adresse, Geburtstag, Konfession und Familienstand, an Dritte weiterzureichen, solange man sich nicht selbstständig und ausdrücklich in Schriftform dagegen ausspricht.

Daher veranstaltet die Piratenpartei Deutschland am 17.09.2009 den OptOutDay! Mehr Informationen »

(Text nach CC-BY-SA 3.0 von optoutday.de)

In immer mehr Städten und Gemeinden in Deutschland wird der OptOutDay veranstaltet. Machen Sie mit – einfach am Termin in Ihrer Stadt oder Gemeinde teilnehmen oder selbst organisieren!

Windows 7 in Europa ohne Webbrowser

Freitag, den 12. Juni 2009

heise online – 12.06.09 – EU vs. Microsoft: Windows 7 in Europa ohne Webbrowser.

Wenn mir jetzt noch einer verrät, wie ich mir Firefox oder Opera aus dem Netz herunterladen soll, wenn kein Webbrowser dabei ist…

An das Finanzamt Hameln

Freitag, den 23. November 2007

Sehr geehrte Finanzbeamtin, sehr geehrter Finanzbeamter,

Sie haben es versäumt, die hier nicht aufgeführten fälligen Beträge von meinem Konto einzuziehen.

Bitte ziehen Sie innerhalb einer Woche
- die rückständigen Steuern bzw. Abgaben,
- nicht aber die in Ihrer Mahnung ausgewiesenen Säumniszuschläge und
- auch nicht die durch den Beginn eines weiteren Säumnismonats verwirkten Säumniszuschläge
von meinem, Ihnen bekannten Konto ein.

Bei Nichtbeachtung dieser Mahnung ist der Steuerzahler gezwungen einen Rechtsanwalt zur Wahrung seiner Interessen einzuschalten. Dadurch entstehen Ihnen Unannehmlichkeiten und weitere Kosten.

Zum Einzug der rückständigen Beträge, beachten Sie bitte die Einzugsermächtigung, die ich Ihnen zusammen mit der Steuererklärung eingereicht habe!

Falls Sie den angeforderten Betrag inzwischen eingezogen haben, teilen Sie mir dies bitte auf der Rückseite dieses Blogs mit.
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Steuerzahler, wenn Sie Fragen zu dieser Mahnung haben.

Hochachtungsvoll
Ihr Steuerzahler

Anmerkung: Liebes Finanzamt, ich finde es sehr schön, wenn du Auszubildende und Praktikanten beschäftigst. Noch schöner fände ich es, wenn die Auszubildenden und Praktikanten auch von erfahrenen Kräften kontrolliert würden. Es ist unschön, wenn der Steuerzahler deine Fehler ausbaden muss. Und das in diesem Fall bei mir schon zum zweiten Mal in diesem Jahr.

P.S.: Liebes Finanzamt, ich hoffe, dass ich es geschafft habe, in diesem Blogbeitrag die gleichen Rechtschreib- und Grammatikfehler einzubauen, die auch in deiner unberechtigten Mahnung vorhanden sind. Sollte der ein oder andere Fehler fehlen, bitte ich um Entschuldigung!

Neues von der Steuer

Dienstag, den 28. August 2007

Jürgen Melchior berichtet in Heft 29/2007 des DStR über Änderungen im deutschen Steuerrecht ab 2008.

So wird darauf hingewiesen, dass es für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter keine degressive Abschreibungsform mehr geben wird. Ok, kann man mit leben.

Wesentlich abstruser ist aber die Regelung, die sogenannte “Geringwertige Wirtschaftsgüter” betrifft. Bislang durften Wirtschaftsgüter, die einen Anschaffungspreis von 410 Euro nicht überschreiten, sofort voll abgeschrieben werden – hierbei bestand bzw. besteht noch Wahlrecht. Zukünftig wird diese Betragsgrenze auf 150 Euro gekappt. Neu ist, dass bei einem Betrag, der zwischen 150 und 1000 Euro liegt, ein jahrgangsbezogener Sammelposten angelegt werden muss, der dann über fünf Jahre abgeschrieben wird – unabhängig davon, ob es sich um ein Gut handelt, welches normalerweise innerhalb von zwei Jahren abgeschrieben wird oder innerhalb von 10 Jahren. Und um das Ganze noch interessanter zu machen: Diese Regelung gilt nur für Bilanzierer – wer die Überschussrechnung betreibt, für den ändert sich nichts.

Wie war das noch mit der Vereinfachung des Steuerrechts?

Tanzlustbarkeiten

Freitag, den 15. Juni 2007

§33b GewO: Die Abhaltung von Tanzlustbarkeiten richtet sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen.

Drachenwurst. Oder: Die spinnen, die Briten

Samstag, den 18. November 2006

Über die Ticker der Presseagenturen ging heute die Meldung, dass die zuständige Lebensmittelbehörde in Wales dem Hersteller der Wurstspezialität “Welsh Dragon” (“waliser Drachen”) untersagt habe, diesen Namen zu verwenden. Begründung: Die Natur des Fleischproduktes werde aufgrund des Produktnamens verschleiert. Da das Erzeugnis aus Schweinefleisch und Chilischoten hergestellt werde, aber keinerlei Spuren von Drachenfleisch enthalte, würde es sich bei dem Namen um Irreführung und damit unlauterem Wettbewerb handeln.

Gerüchteweise will die Bundesrepublik Deutschland aus dem gleichen Grund zukünftig den Vertrieb von Hundekuchen, Jägerschnitzel, Zigeunersoße und Kinderschokolade verbieten.

Getrocknete Schweineohren

Freitag, den 20. Oktober 2006

Der Amtsschimmel hat mal wieder gewiehert: Das in einem ordentlichen Staat viel geregelt werden muss, ist klar. Aber was sich das Bundesministerium der Finanzen vor ein paar Tagen leistete, stellt vieles in den Schatten: Es wurde festgelegt, dass getrocknete Schweineohren mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% gehandelt werden – unter der Bedingung, dass diese vom Menschen genießbar sind. Dann gilt das aber auch, wenn sie als Tierfutter verkauft werden.

Sind die getrockneten Schweineohren dagegen nicht vom Menschen genießbar, wohl aber noch für Tierfutter geeignet, muss der volle Mehrwertsteuersatz von 16% bzw. demnächst 19% erhoben werden. Nachzulesen ist das in dieser Veröffentlichung.

Matthias meint dazu nur trocken: Das Knabbern am Ohr des Partners ist zum Glück steuerfrei. :-)